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Was zahlen die Krankenkassen?

Als Hörakustiker möchten wir Ihnen nicht nur zu besserem Hören verhelfen, sondern auch Klarheit über die Kosten und deren Übernahme durch Krankenkassen schaffen. Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Kunden haben Anspruch auf eine Unterstützung durch ihre Krankenkasse – die Details hierzu variieren jedoch.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt Versicherte beim Kauf von Hörgeräten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Kostenübernahme richtet sich nach festgelegten Höchstbeträgen, die die Krankenkassen für Standard-Hörgeräte übernehmen, in der Regel rund 680 €. Diese Geräte decken in der Regel die Grundversorgung ab und sind technisch darauf ausgelegt, eine ausreichende Hörverbesserung zu bieten.

Der Ablauf:
1. Hörtest und ohrenärztliche Verordnung: Der HNO-Arzt stellt eine Verordnung für ein Hörgerät aus.
2. Anpassung durch den Hörakustiker: Wir beraten Sie und passen das Hörgerät individuell an.
3. Zuzahlung: In vielen Fällen ist keine oder nur eine geringe Zuzahlung notwendig, wenn Sie sich für ein von der Krankenkasse bezuschusstes Gerät entscheiden. Bei höheren Ansprüchen an die Technik,Design, Komfort und Funktionen des Geräts kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir kümmern uns um die ganzen Formalitäten bezüglich der Abrechnung mit der Krankenkasse!

Es ist zu beachten, dass die gesetzliche Krankenkasse im Regelfall alle sechs Jahre einen neuen Anspruch auf ein Hörgerät gewährt.

Privat Versicherte

Privatversicherte haben meist einen deutlich größeren Spielraum, was die Übernahme der Kosten für Hörgeräte betrifft. Die genauen Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif und den individuellen Vereinbarungen mit der Krankenkasse ab. In vielen Fällen erstatten private Krankenkassen auch die Kosten für höherwertige oder spezialisierte Hörgeräte.

Der Ablauf für Privatversicherte:
1. Prüfung der Versicherungspolice: Wir empfehlen, vor dem Kauf eines Hörgeräts die genauen Leistungen und die mögliche Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse zu erfragen.
2. Individuelle Anpassung und Beratung: Nach der ärztlichen Verordnung unterstützen wir Sie bei der Wahl eines optimalen Hörgeräts – unabhängig von möglichen festgelegten Höchstbeträgen.

Zusätzlich zu den Hörgeräten übernehmen sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen oft die Kosten für notwendiges Zubehör, Wartungen und Reparaturen, jedoch können hier Unterschiede bestehen. Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Abrechnung und die richtige Auswahl des passenden Hörgeräts zur Verfügung.

**Ihr Weg zum besseren Hören – transparent und unkompliziert mit der passenden Unterstützung Ihrer Krankenkasse.**

 

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